Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheids.
Sie erzielt u. a. Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG. Sie gab in ihrer Einkommensteuererklärung 1995 Erträge aus Beteiligungen an zwei kanadischen Fonds von DM 3449,11 an. Entsprechend wurde vom Beklagten die Veranlagung durchgeführt.
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