Die seit 1992 mit dem Handwerkszweig "Elektroinstallation" in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Berlin eingetragene Klägerin betreibt die Bereitstellung von Licht- und Tontechnik für Veranstaltungen, einschließlich des Vertriebs und der Installation dieser Technik. Der Geschäftsführer der Klägerin hat die Meisterprüfung im Elektrohandwerk abgelegt.
Am 28. September 1998 beantragte die Klägerin als Elektroinstallationshandwerksbetrieb die Gewährung einer Investitionszulage - IZ - von 10 % für die im Jahr 1997 getätigten Investitionen (u. a. Licht- und Tontechnikgeräte, Scheinwerfer, Transportverpackungen, Regale, Bühnenaufbaumaterial, Gabelstapler) von insgesamt 523.933,74 DM.
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