BFH - Beschluss vom 05.12.2007
VIII B 79/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 732
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 23.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 5332/03

Erlass einer Prüfungsanordnung bei Trennung von Ehegatten

BFH, Beschluss vom 05.12.2007 - Aktenzeichen VIII B 79/07

DRsp Nr. 2008/5092

Erlass einer Prüfungsanordnung bei Trennung von Ehegatten

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen (§ 132 FGO).

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat keinen der in § 115 Abs. 2 FGO angeführten Gründe für die Zulassung der Revision in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt.