FG Berlin-Brandenburg, vom 23.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 5332/03
Erlass einer Prüfungsanordnung bei Trennung von Ehegatten
BFH, Beschluss vom 05.12.2007 - Aktenzeichen VIII B 79/07
DRsp Nr. 2008/5092
Erlass einer Prüfungsanordnung bei Trennung von Ehegatten
Gründe:
Die Beschwerde ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen (§ 132FGO).
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat keinen der in § 115 Abs. 2FGO angeführten Gründe für die Zulassung der Revision in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt.
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