BFH - Beschluß vom 07.12.1999
VIII R 1/98
Normen:
FGO § 138 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 596

Erledigung der Hauptsache, Kosten

BFH, Beschluß vom 07.12.1999 - Aktenzeichen VIII R 1/98

DRsp Nr. 2001/13339

Erledigung der Hauptsache, Kosten

Es ist i.d.R. angemessen, bei der Kostenentscheidung entspr. der Einigung der Beteiligten zu verfahren, wenn diese in ihren Erledigungserklärungen übereinstimmend vorschlagen, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.

Normenkette:

FGO § 138 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 596