Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Finanzgericht (FG) die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) möge die Löschung der im Grundbuch zu seinen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek in Höhe von noch ... DM bewilligen, mangels Durchführung eines außergerichtlichen Vorverfahrens (§ 44 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) als unzulässig abgewiesen.
Hiergegen hat die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und sich zur Begründung auf alle drei in § 115 Abs. 2 FGO aufgeführten Zulassungsgründe gestützt. Das FA ist ... der Beschwerde entgegengetreten und hat mitgeteilt, es habe inzwischen die Löschungsbewilligung für die eingetragene Sicherungshypothek erteilt. Die Klägerin hat dies bestätigt, hält die Hauptsache und das vorliegende Verfahren aber nicht für erledigt. Es sei die Rechtswidrigkeit festzustellen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|