BFH, Beschluß vom 17.12.1999 - Aktenzeichen V B 115/99
DRsp Nr. 2000/4659
Erledigungserklärung; Bindungswirkung
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache.2. Die Zuständigkeit des FA für den Erlass eines Abrechnungsbescheids hängt nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO davon ab, um welchen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis gestritten und durch Abrechnungsbescheid entschieden wird.3. Eine Erledigungserklärung im finanzgerichtlichen Verfahren hat nicht die Bindungswirkung wie ein Urteil.