BFH - Beschluß vom 17.12.1999
V B 115/99
Normen:
AO § 218 Abs. 2 ; FGO §§ 110, 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 937

Erledigungserklärung; Bindungswirkung

BFH, Beschluß vom 17.12.1999 - Aktenzeichen V B 115/99

DRsp Nr. 2000/4659

Erledigungserklärung; Bindungswirkung

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache. 2. Die Zuständigkeit des FA für den Erlass eines Abrechnungsbescheids hängt nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO davon ab, um welchen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis gestritten und durch Abrechnungsbescheid entschieden wird. 3. Eine Erledigungserklärung im finanzgerichtlichen Verfahren hat nicht die Bindungswirkung wie ein Urteil.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2 ; FGO §§ 110, 115 Abs. 2 ;

Gründe: