Der Antrag wird abgelehnt.
2.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob der aus der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung erzielte Erlös den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen ist.
..................
Der Antragsteller erzielte im Streitjahr aufgrund seiner Tätigkeit als Manager bei der Firma C GmbH mit Sitz in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
An der C-Unternehmensgruppe mit ihren C-Landesgesellschaften, zu der auch die C GmbH gehörte, war seit 2006 die S mehrstufig über ihre Tochtergesellschaften, darunter die G S.a.r.l., zu 100% beteiligt.
Die Beteiligung der S an der C-Unternehmensgruppe war - trotz der Investitionssumme i.H.v. ... Mio. USD bis Mai 2010 - laut einem Wertgutachten vom 7. Mai 2010 (Wertgutachten) aufgrund Überschuldung und Ertragslage mit 0 USD zu bewerten.
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