BFH - Beschluß vom 17.12.1999
VII B 83/99
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2, 3 § 155 ; ZPO § 295 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1068

Ermittlung der Tilgungsquote bei USt-Haftung; verzichtbare Verfahrensmängel

BFH, Beschluß vom 17.12.1999 - Aktenzeichen VII B 83/99

DRsp Nr. 2000/3673

Ermittlung der Tilgungsquote bei USt-Haftung; verzichtbare Verfahrensmängel

1. Für die Berechnung der Tilgungsquote zur Ermittlung der Haftung für USt genügt die Angabe, welche betrieblichen Verbindlichkeiten innerhalb des Haftungszeitraumes fällig geworden sind. Bei den tatsächlichen Feststellungen über den möglichen Umfang gleichmäßiger Gläubigerbefriedigung ist auf die Verpflichtungen und die vorhandenen Geldmittel während des gesamten Haftungszeitraumes und nicht auf die Liquiditätsverhältnisse zu den jeweiligen Zahlungs- und Steuerfälligkeitspunkten abzustellen. 2. Zu den Anforderungen an die Darlegung verzichtbarer Verfahrensmängel wie z. B. der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bzw. der Rüge der unterlassenen Beweiserhebung.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2, 3 § 155 ; ZPO § 295 ;

Gründe: