BFH, vom 17.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen I R 75/01
FG Hamburg, vom 26.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen II 377/00
Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit einer Anhörungsrüge
BVerfG, Beschluss vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 2 BvR 304/05
DRsp Nr. 2007/17257
Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit einer Anhörungsrüge
1. Die Erschöpfung des Rechtswegs erfordert die ordnungsgemäße Einlegung aller zulässigen Rechtsbehelfe. Hierzu zählt auch die Anhörungsrüge nach § 133aFGO.2. Die Erhebung einer Anhörungsrüge ist erforderlich, wenn die angefochtene Entscheidung zwar vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes am 01.01.2005 ergangen, aber erst nach Inkrafttreten bekannt gemacht worden ist.