FG München - Urteil vom 08.12.1999
1 K 3087/98
Normen:
AO 1977 § 174 Abs. 3 ; AO 1977 § 129 ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DB 2000, 853
EFG 2000, 247

Ersetzung von Einkünften aus einem Einzelunternehmen durch Gewinn aus GbR-Beteiligung statt zusätzlicher Erfassung der Beteiligungseinkünfte infolge falscher Auswertung des Feststellungsbescheids durch das FA

FG München, Urteil vom 08.12.1999 - Aktenzeichen 1 K 3087/98

DRsp Nr. 2001/2164

Ersetzung von Einkünften aus einem Einzelunternehmen durch Gewinn aus GbR-Beteiligung statt zusätzlicher Erfassung der Beteiligungseinkünfte infolge falscher Auswertung des Feststellungsbescheids durch das FA

1. Erzielt der Steuerpflichtige sowohl im Rahmen eines Einzelunternehmens als auch aus einer Beteiligung an einer GbR freiberufliche Einkünfte und führt die Verwendung einer eingabetechnisch falschen Kennziffer bei der Auswertung des GbR-Feststellungsbescheids infolge der Annahme eines unzutreffenden Sachverhalts durch die Veranlagungstelle des FA dazu, dass der bisher angesetzte Gewinn aus dem Einzelunternehmen im Einkommensteuer-Änderungsbescheid nicht mehr erfasst ist, so darf das FA diesen Fehler nicht nach § 129 AO berichtigen. 2. Ist die Sachbearbeiterin das FA aber offensichtlich irrtümlich davon ausgegangen, dass die in der Steuererklärung angegebenen Einkünfte aus dem Einzelunternehmen nunmehr den erstmals anfallenden Beteiligungseinkünfte zuzurechnen seien und deswegen kein Gewinn aus dem Einzelunternehmen mehr anfalle, berechtigt § 174 Abs.3 AO 1977 das FA zum Erlass eines erneuten Einkommensteuer-Änderungsbescheids unter (Wieder-)Einbeziehung des Gewinns aus dem Einzelunternehmen.

Normenkette:

AO 1977 § 174 Abs. 3 ; AO 1977 § 129 ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.