Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger seine auf Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§
Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des §
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