FG Münster - Urteil vom 19.12.2003
9 K 491/01 K, G, F
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 6a ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 649

Erteilung einer Pensionszusage

FG Münster, Urteil vom 19.12.2003 - Aktenzeichen 9 K 491/01 K, G, F

DRsp Nr. 2004/7249

Erteilung einer Pensionszusage

1. Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls die besondere Bedeutung des Geschäftsführers für das Unternehmen und das mit der Erteilung verbundene eigenwirtschaftliche Interesse der Gesellschaft an der Sicherung der Tätigkeit des Geschäftsführers, steht die geringfügige Überschreitung des 60. Lebensjahres im Zeitpunkt der Erteilung einer Pensionszusage um zwei Monate und die Unterschreitung des zehnjährigen Erdienungszeitraums um ebenfalls zwei Monate der Anerkennung einer Pensionszusage nicht entgegen. 2. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt hingegen vor, wenn die Gesellschaft die erteilte Zusage trotz verminderten Tätigkeitsumfangs und verminderten Geschäftsführergehalts nicht entsprechend anpaßt.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; EStG § 6a ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter der Klägerin (Klin).

Die Klin wurde mit notarieller Urkunde vom 10.02.1983 unter dem Namen AGmbH gegründet.