Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. März 2015 12 K 1200/14 E aufgehoben.
Die Einkommensteuer 2011 wird unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids vom 19. November 2014 auf den Betrag festgesetzt, der sich ergibt, wenn die Auszahlung aus der Kapitalversorgung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Nordrhein-Westfalen als steuerfrei behandelt wird.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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