FG München - Urteil vom 19.11.2008
1 K 3856/07
Normen:
FGO § 40 Abs. 2;

Fehlende Klagebefugnis durch Nullbescheid

FG München, Urteil vom 19.11.2008 - Aktenzeichen 1 K 3856/07

DRsp Nr. 2009/20024

Fehlende Klagebefugnis durch Nullbescheid

Eine Klage gegen eine ESt-Festsetzung auf Null ist mangels Beschwer unzulässig, wenn lediglich geltend gemacht wird, der in diesem Jahr entstandene Verlust sei nicht in der zutreffenden Höhe berücksichtigt.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2;

Tatbestand:

I.

Die Kläger werden vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für das Streitjahr 1993 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.