1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob die Klägerin Vermietungsabsicht hatte.
I.
Die Klägerin (Klin) ist eine Erbengemeinschaft nach dem am 18. März 2002 verstorbenen Walter B. An ihr sind die Schwestern L und B zu je 50 % beteiligt. Zum Nachlass gehörte das mit einer Doppelhaushälfte bebaute Grundstück R.
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