BFH - Beschluß vom 19.12.2000
IX R 29/00
Normen:
FGO §§ 94, 107 Abs. 1 ; ZPO § 160 Abs. 1, § 165 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 638

Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

BFH, Beschluß vom 19.12.2000 - Aktenzeichen IX R 29/00

DRsp Nr. 2001/4406

Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss

1. Zu den Anforderungen an die Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts. 2. Ein Berichtigungsbeschluss dahingehend, dass das Rubrum des FG-Urteils derart korrigiert wird, dass es nunmehr eine dem § 5 Abs. 3 FGO gemäße Besetzung der Richterbank ausweist, wirkt auf die Zeit des Wirksamwerdens des berichtigten Urteils zurück. 3. Dem Sitzungsprotokoll kommt hinsichtlich der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten als öffentliche Urkunde erhöhte Beweiskraft zu. Zu diesen Förmlichkeiten zählen auch die Namen der an der Sitzung teilnehmenden Richter, § 160 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.

Normenkette:

FGO §§ 94, 107 Abs. 1 ; ZPO § 160 Abs. 1, § 165 ;

Gründe: