Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss
BFH, Beschluß vom 19.12.2000 - Aktenzeichen IX R 29/00
DRsp Nr. 2001/4406
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss
1. Zu den Anforderungen an die Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts.2. Ein Berichtigungsbeschluss dahingehend, dass das Rubrum des FG-Urteils derart korrigiert wird, dass es nunmehr eine dem § 5 Abs. 3FGO gemäße Besetzung der Richterbank ausweist, wirkt auf die Zeit des Wirksamwerdens des berichtigten Urteils zurück.3. Dem Sitzungsprotokoll kommt hinsichtlich der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten als öffentliche Urkunde erhöhte Beweiskraft zu. Zu diesen Förmlichkeiten zählen auch die Namen der an der Sitzung teilnehmenden Richter, § 160 Abs. 1 Nr. 2ZPO.