BFH - Beschluß vom 24.11.1999
V B 143/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 589

Fehlerhafte Rechtsanwendung; Revisionszulassung

BFH, Beschluß vom 24.11.1999 - Aktenzeichen V B 143/99

DRsp Nr. 2001/13350

Fehlerhafte Rechtsanwendung; Revisionszulassung

Auch eine widersprüchliche, gegen Denkgesetze verstoßende oder nicht nachvollziehbare Begründung des finanzgerichtlichen Urteils kann die Eröffnung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO nicht ergeben, weil es sich insoweit um eine fehlerhafte Rechtsanwendung handeln würde. Das gilt auch für die FG-Beurteilung zur Gleichbehandlung von Filmen, die nach einem Film-Förderungsabkommen hergestellt werden.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 589