Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Festsetzung von Einfuhrabgaben, u.a. von Antidumpingzoll in sechsstelliger Höhe, für nichtrostende Muttern.
Die Klägerin handelt mit Schrauben und Schraubenmuttern aus verschiedenen Werkstoffen und in verschiedenen Abmessungen, u. a. der Codenummer 7318 1630 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
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