FG München - Urteil vom 10.12.2019
5 K 2646/17
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 6; AO § 8;

Festsetzung von Kindergeld für ein Kind durch Innehaben eines Wohnsitzes im Inland

FG München, Urteil vom 10.12.2019 - Aktenzeichen 5 K 2646/17

DRsp Nr. 2020/234

Festsetzung von Kindergeld für ein Kind durch Innehaben eines Wohnsitzes im Inland

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 6; AO § 8;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Beklagte (die Familienkasse) die Festsetzung von Kindergeld für das Kind des Klägers M, geboren am 25. Oktober 2015, im Streitzeitraum Oktober 2015 bis Januar 2017 zu Recht abgelehnt hat.