FG Bremen - Urteil vom 07.09.1993 (II 50/91 K) - DRsp Nr. 1994/16071
FG Bremen, Urteil vom 07.09.1993 - Aktenzeichen II 50/91 K
DRsp Nr. 1994/16071
Eine vollendete Steuerhinterziehung liegt nicht vor, wenn das Veranlagungsfinanzamt rechtlich und tatsächlich ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, die Steuer - wenn auch im Wege der Schätzung - festzusetzen.