FG Düsseldorf - Urteil vom 06.06.1989
8 K 212/85; 8 K 213/85
Fundstellen:
NWB 1989, F. 1, 311

FG Düsseldorf - Urteil vom 06.06.1989 (8 K 212/85; 8 K 213/85) - DRsp Nr. 1998/4167

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.1989 - Aktenzeichen 8 K 212/85; 8 K 213/85

DRsp Nr. 1998/4167

Die für die Annahme einer sachlichen Verflechtung des Besitz- mit dem Betriebsunternehmen notwendige Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage ist gegeben, wenn das gepachtete bebaute Grundstück für die Betriebsführung des Betriebsunternehmens von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist. Eine besondere wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks liegt vor, wenn es gezielt für die Belange des Betriebsunternehmens angeschafft und bebaut worden ist.

Gründe:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Verpachtung eines Grundstücks der Kläger an die ... (GmbH) eine gewerbliche Tätigkeit oder reine Vermögensverwaltung darstellt.