FG Düsseldorf - Urteil vom 24.08.1989 (6 K 382/84)
Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, war alleinige Gesellschafterin der A. Diese war 19.. gegründet worden, um Mehrheitsbeteiligungen an X.-Unternehmen zu erwerben, deren Aktionäre nicht unmittelbar in das [...]