FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 09.11.2017
6 K 14/17
Fundstellen:
DStRE 2019, 243
EFG 2018, 258

FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 09.11.2017 (6 K 14/17) - DRsp Nr. 2018/1500

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 09.11.2017 - Aktenzeichen 6 K 14/17

DRsp Nr. 2018/1500

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen einen Haftungsbescheid, mit dem sie für die für ihre ehemalige Geschäftsführerin, die Beigeladene, für den Zeitraum von Januar 2010 bis Dezember 2013 entstandene Lohnsteuer in Anspruch genommen wurde. Streitgegenständlich ist die Frage, ob das an die Geschäftsführerin gezahlte Gehalt sowie die Abfindung nach Art. 16 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 14.05.2003 (DBA-Polen) vollständig dem deutschen Besteuerungszugriff unterliegen.

Die Klägerin ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts A (HRB ...) eingetragene, im Jahr 2002 gegründete GmbH.

Durch Beschluss des Aufsichtsrats der Klägerin vom ... 2007 bestellte die Klägerin die Beigeladene mit Wirkung ab dem 12.11.2007 bis zum 31.12.2010 zum Mitglied der Geschäftsführung. Ebenfalls am ... 2007 schloss die Klägerin mit ihr einen Dienstvertrag für den Zeitraum vom 12.11.2007 bis 31.12.2010. Die Beigeladene wurde am ... 2007 als Geschäftsführerin der Klägerin in das Handelsregister eingetragen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin der Klägerin war die Beigeladene gleichzeitig Geschäftsführerin der B.