FG Hamburg - Urteil vom 09.05.1989
II 133/85
Fundstellen:
EFG 1990, 190

FG Hamburg - Urteil vom 09.05.1989 (II 133/85) - DRsp Nr. 1998/4179

FG Hamburg, Urteil vom 09.05.1989 - Aktenzeichen II 133/85

DRsp Nr. 1998/4179

1. Mehrere Kaufverträge über Grundstücksteilflächen können einen rechtlich einheitlich zu sehenden Vertrag darstellen, bezogen auf einen einheitlichen Vertragsgegenstand unter Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises. 2. Erwerber der Teilflächen können dabei verschiedene Personen sein. 3. Der zutreffenden Zuordnung der richtigen Gegenleistung zu dem jeweiligen Erwerbsvorgang hinsichtlich der Teilflächen kommt eigenständige Bedeutung zu.

Tatbestand: