Der Kläger war seit der im Jahre 1982 erfolgten Gründung der (GmbH) deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter. Am 2.2.1989 beantragte die GmbH die Eröffnung des Konkursverfahrens. Nach rechtskräftiger Ablehnung dieses Antrages am 6.6.1989 mangels Masse wurde die GmbH aufgelöst. Zuvor - am 8.2.1989 - hatte das Amtsgericht Hamburg die Sequestration angeordnet; Sequester war Rechtsanwalt . . . Hamburg.
Für die Monate September bis Dezember 1988 reichte die GmbH beim Beklagten Lohnsteueranmeldungen ein, aus denen sich die folgenden abzuführenden Steuerabzugsbeträge ergaben:
Zeitraum Eingang der Lohnsteueranmeldung Lohnsteuer evgl. Lohnkirchensteuer rk. Lohnkirchensteuer
DM DM DM
IX/1988 11.10.1988 14745,19 587,95 71,87
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