Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte den Kläger zu Recht als Haftungsschuldner für die in der Aufschrift genannten Steuer- und Nebenleistungsansprüche gegen die Firma . . . GmbH & Co. KG (KG) in Anspruch genommen hat (§§ 34 Abs. 1, 69 Satz 1 Abgabenordnung - AO 77-).
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