Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die durch das Steuerentlastungsgesetz -
Der Kläger erzielte im Streitjahr 1998 als ... Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 510.836 DM, weiter negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von - 375.431 DM, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 71.645 DM, Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.977 DM und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von - 72.337 DM. Die Einkommensteuer für das Streitjahr wurde auf 68.998 DM festgesetzt.
Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für 1999 beantragte der Kläger mit Schreiben vom 4.12.2001 den Verlustrücktrag nach 1998 in Höhe von 242.405 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|