FG Münster - Urteil vom 07.08.1990
VI 7384/88 E
Fundstellen:
EFG 1991, 246

FG Münster - Urteil vom 07.08.1990 (VI 7384/88 E) - DRsp Nr. 1998/4203

FG Münster, Urteil vom 07.08.1990 - Aktenzeichen VI 7384/88 E

DRsp Nr. 1998/4203

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Lohnzahlungen an seine Ehefrau sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers auf die Ehefrau übertragen worden sind.

Gründe:

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses als Werbungskosten (Wk) bei den Einkünften aus nichtselbständiger (nst.) Arbeit.

Die Kläger (Kl.) sind zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagte Eheleute. Der Kl. ist als Pharmaberater nichtselbständig tätig, die Klägerin (Klin.) führt den Haushalt, der fünfköpfigen Familie. Sie erzielen ferner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) aus ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus.