FG Niedersachsen vom 23.08.1990
II 52/88
Fundstellen:
GmbHR 1992, 330

FG Niedersachsen - 23.08.1990 (II 52/88) - DRsp Nr. 1998/4230

FG Niedersachsen, vom 23.08.1990 - Aktenzeichen II 52/88

DRsp Nr. 1998/4230

1. Die Grundsätze über die Betriebsaufspaltung sind auch anzuwenden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit hervorgegangen sind. 2. Bei einer Betriebsverpachtung im ganzen ist eine sachliche Verflechtung gegeben.

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Inventar und anderen Wirtschaftsgütern eines freiberuflichen Betriebes an eine Kapitalgesellschaft nach den Grundsätzen über die Betriebsaufspaltung zu gewerblichen Einkünften führt.