Streitig ist die Berücksichtigung von Darlehenszinsen.
Zum Zwecke der Betriebsaufspaltung gründen die Kommanditisten der Klägerin zum 01. Januar 1979 die ... und ... GmbH (... GmbH) mit folgenden Beteiligungsverhältnissen:
Klägerin Marmor GmbH
... Verwaltungs GmbH 1 --
(Komplementärin)
1 ... 59 67
2 ... - Ehefrau - 13 9
3 ... - Tochter - 9 8
4 ... - Tochter - 9 8
5 ... - Sohn - 9 8
100 100
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