FG Saarland - Urteil vom 13.09.1990
1 K 58/89
Fundstellen:
EFG 1991, 13

FG Saarland - Urteil vom 13.09.1990 (1 K 58/89) - DRsp Nr. 1998/4282

FG Saarland, Urteil vom 13.09.1990 - Aktenzeichen 1 K 58/89

DRsp Nr. 1998/4282

1. Wechselseitige Ehegattenarbeitsverträge sind auch dann nicht anzuerkennen, wenn der eine Ehegatte im Betrieb des anderen zwar eine qualifizierte Fremdkraft ersetzt, er aber dadurch gezwungen ist, im eigenen Betrieb, den er eigentlich allein führen könnte, eine qualifizierte Fremdkraft einzustellen. 2. Die Übernahme von Nachtdiensten durch den Ehemann in der Apotheke der Ehefrau ist keine Leistung, die generell nicht von einer Apothekerin wahrgenommen werden könnte und deshalb - unter Fremden - stets zur Einstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft führen würde.

Tatbestand:

Der Kläger erzielt seit März 1983 aus dem Betrieb, der in I... belegenen M...-Apotheke Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seine Ehefrau ist bereits seit zumindest 1977 Inhaberin der S...-Apotheke in H... . Die Eheleute werden beim Finanzamt Homburg zur Einkommensteuer veranlagt. Der Gewinn des Klägers wird wegen abweichenden Wohnsitzes beim Beklagten gesondert festgestellt. Der anhängige Rechtsstreit geht um die steuerliche Anerkennung eines (wechselseitigen) Ehegatten-Arbeitsverhältnisses.