FG Sachsen - Beschluß vom 11.08.1993
1 K 8/93
Normen:
AO § 324 ; FGO §§ 76, 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 1993, 731

FG Sachsen - Beschluß vom 11.08.1993 (1 K 8/93) - DRsp Nr. 1998/6511

FG Sachsen, Beschluß vom 11.08.1993 - Aktenzeichen 1 K 8/93

DRsp Nr. 1998/6511

Werden von der Steuerfahndung festgestellte Betriebseinnahmen vom Steuerpflichtigen bestritten und erwirkt das Finanzamt gleichwohl diesbezüglich einen dinglichen Arrest, kommt es seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, wenn es zur Begründung der Rechtmäßigkeit seines Anspruchs lediglich auf die Feststellungen der Steuerfahndung verweist.

Normenkette:

AO § 324 ; FGO §§ 76, 138 Abs. 1 ;
Fundstellen
EFG 1993, 731