FG Sachsen - Urteil vom 10.11.1993 (1 K 57/92) - DRsp Nr. 1998/6505
FG Sachsen, Urteil vom 10.11.1993 - Aktenzeichen 1 K 57/92
DRsp Nr. 1998/6505
Auch eine rechtswidrige Zulassung als Helfer in Steuersachen kann dazu führen, daß der Zulassungsinhaber derzeit als vorläufig bestellter Steuerbevollmächtigter anzusehen ist.