Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger (Kl.) in den Streitjahren zu Recht Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile vorgenommen hat.
Der Kl. ist Gesellschafter der Autohaus GmbH und hält 49.500 DM der Stammeinlage in Höhe von insgesamt 50.000 DM. Unternehmensgegenstand der GmbH ist der Handel und die Reparatur von Fahrzeugen. Die GmbH unterhält eine X-Vertretung. Der Kl. vermietete das Betriebsgrundstück ... an die GmbH und erzielte hieraus im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gewerbliche Einkünfte. Die Anteile an dem Betriebsunternehmen, der Autohaus GmbH, hält er als Betriebsvermögen in seinem Vermietungsunternehmen (Besitzunternehmen).
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