Finanzamtliche Zustellung an den Steuerpflichtigen statt an Bevollmächtigten; Ausnahmen vom Begründungserfordernis bei mehreren Haftungsschuldnern; Betriebsübernehmerhaftung bei Übernehmerinvestitionen, Unternehmensüberschuldung, Betriebsübernahme in Teilakten und Drittsicherungseigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen; Bedeutung der Haftungsbeschränkung des § 75 Abs. 1 Satz 2 AO; Gegenstand und Beschränkung der Haftung des Vermögensübernehmers nach § 419 BGB a.F.; Umsatzsteuerhaftung des Betriebsübernehmers
FG Saarland, GERICHTSBESCHEID vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 1 K 111/00
DRsp Nr. 2002/4708
Finanzamtliche Zustellung an den Steuerpflichtigen statt an Bevollmächtigten; Ausnahmen vom Begründungserfordernis bei mehreren Haftungsschuldnern; Betriebsübernehmerhaftung bei Übernehmerinvestitionen, Unternehmensüberschuldung, Betriebsübernahme in Teilakten und Drittsicherungseigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen; Bedeutung der Haftungsbeschränkung des § 75 Abs. 1 Satz 2 AO; Gegenstand und Beschränkung der Haftung des Vermögensübernehmers nach § 419BGB a.F.; Umsatzsteuerhaftung des Betriebsübernehmers
1. Ein förmlich zuzustellender Steuerverwaltungsakt muss dem für das Verwaltungsverfahren bestellten Bevollmächtigten nur zugestellt werden, wenn dieser nicht nur seine Vertretungsbefugnis angezeigt, sondern auch eine schriftliche (Zustellungs-)Vollmacht vorgelegt hat. Ist dies nicht geschehen, liegt im Regelfall kein Zustellungsmangel vor, wenn sich das Finanzamt für eine Zustellung unmittelbar an den Steuerpflichtigen entscheidet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.