FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 11.07.2002
3 - S 6102/3

FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 11.07.2002 (3 - S 6102/3) - DRsp Nr. 2008/87587

FinMin Baden-Württemberg, Erlass vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 3 - S 6102/3

DRsp Nr. 2008/87587

Kraftfahrzeugsteuer; Anwendung des § 156 Abs. 2 AO auf Steuerfestsetzungen wegen widerrechtlicher bzw. zweckfremder Benutzung

Nach dem Bezugserlass bestehen keine Bedenken, bei erstmaliger widerrechtlicher oder zweckfremder Benutzung nach den Umständen des Einzelfalles von der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bis zu einer Höhe von 20,- DM abzusehen. Beträgt die Steuer weniger als 5,- DM, ist von der Steuerfestsetzung in jedem Fall abzusehen.

Im Hinblick auf die Neufassung des § 156 AO sowie des § 6 KBV (früher § 7 KBV) durch das Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge vom 19. Dezember 2000 (BGBl 2000 I S. 1790) werden die o.a. Beträge von 20,- DM in 10,- € und von 5,- DM in 5,- € geändert.

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.