FinMin Bayern - Erlass vom 28.06.2007
34 - S 3014b - 008 - 21228/07

FinMin Bayern - Erlass vom 28.06.2007 (34 - S 3014b - 008 - 21228/07) - DRsp Nr. 2008/91253

FinMin Bayern, Erlass vom 28.06.2007 - Aktenzeichen 34 - S 3014b - 008 - 21228/07

DRsp Nr. 2008/91253

Bedarfsbewertung des Grundbesitzes; Anwendung der Öffnungsklausel in den Fällen des § 149 BewG

Hiermit übersendet das Staatsministerium zur Unterrichtung eine neutralisierte Ablichtung des Beschlusses des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Januar 2007 Az.: 11 V 4924/06 A (BG).

Das Finanzgericht hat in dem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass auch in den Fällen der Bewertung nach § 149 BewG der niedrigere gemeine Wert des Grundstücks im Zustand der Bebauung mit Erfolg nachgewiesen werden könne, wenn das Übermaßverbot verletzt sei.

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat vorgeschlagen, dem Finanzgericht zu folgen und den Nachweis anzuerkennen, da zu erwarten ist, dass der Bundesfinanzhof das Übermaßverbot auch in den Fällen des § 149 BewG unter Bezug auf die zu § 148 BewG ergangene Rechtsprechung bestätigen wird. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach Abstimmung dieser Frage mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dem Vorschlag der Oberfinanzdirektion Rheinland zugestimmt.