FinMin Brandenburg - Erlass vom 11.09.1997
S 2333

FinMin Brandenburg - Erlass vom 11.09.1997 (S 2333) - DRsp Nr. 2008/85682

FinMin Brandenburg, Erlass vom 11.09.1997 - Aktenzeichen S 2333

DRsp Nr. 2008/85682

§ 3 Nr. 62 EStG Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf ArbG-Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei sind, besteht, wird folgende Auffassung vertreten:

Einen Anspruch auf Beitragszuschüsse nach § 257 Abs. 1 oder 2 SGB V und § 61 Abs. 1 oder 2 SGB XI haben Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Wer aus anderen Gründen versicherungsfrei ist oder von vornherein der Versicherungspflicht nicht unterliegt, hat keinen Anspruch auf diese Beitragszuschüsse (vgl. auch BSG-Urt. v. 10. 3. 1994 - Sozialrecht [SozR] 3-2500 § 257 Nr. 2 und 4).