Zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf ArbG-Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei sind, besteht, wird folgende Auffassung vertreten:
Einen Anspruch auf Beitragszuschüsse nach § 257 Abs. 1 oder 2 SGB V und § 61 Abs. 1 oder 2 SGB XI haben Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Wer aus anderen Gründen versicherungsfrei ist oder von vornherein der Versicherungspflicht nicht unterliegt, hat keinen Anspruch auf diese Beitragszuschüsse (vgl. auch
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|