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FinMin Brandenburg - Erlass vom 24.07.1997 (G 1108)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 24.07.1997 (G 1108)

Durch das zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) v. 23.7.1992 (BGBl I, 1370) wurde die „Bundesanstalt für Flugsicherung” mit Wirkung v. 1.1.1993 abgeschafft (§§ 27a bis 27d LuftVG, Art. 11 Abs. 2 [...]
FinMin Brandenburg - Erlass vom 28.05.1997 (S 7314)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 28.05.1997 (S 7314)

Es ist die Frage gestellt worden, ob nach den §§ 36 bis 38 UStDV ein pauschaler Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen ab 1. 1. 1996 auch dann zulässig ist, wenn den entsprechenden Erstattungen an den AN keine [...]
FinMin Brandenburg - Erlass vom 11.09.1997 (S 2333)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 11.09.1997 (S 2333)

Zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf ArbG-Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei sind, besteht, wird folgende Auffassung vertreten: [...]
FinMin Brandenburg - Erlass vom 19.07.1997 (S 2223)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 19.07.1997 (S 2223)

Verfolgt eine gemeinnützige Stiftung als besonders förderungswürdig anerkannte Zwecke, die nach Anl. 7 EStR nicht zum unmittelbaren Empfang steuerbegünstigter Spenden berechtigen, so muß das zu erbringende [...]
FinMin Brandenburg - Erlass vom 18.12.1997 (S 2234)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 18.12.1997 (S 2234)

Zu der Frage, ob landwirtschaftliche Unternehmen in ihrer D-Markeröffnungsbilanz zum 1. 7. 1990 das Vieh nachträglich mit den Richtwerten gem. der Anl. zum BMF-Schreiben v. 22. 2. 1997 ansetzen dürfen, vertritt der [...]
FinMin Brandenburg - Erlass vom 22.08.1997 (S 2221)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 22.08.1997 (S 2221)

Der FinMin bittet, den Teil der Abgaben der Notare, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen ist - und somit keine Betriebsausgabe darstellt - wie folgt anzusetzen: 1990:  1 [...]
FinMin Brandenburg - Erlass vom 21.10.1997 (S 2221 ; siehe auch Rz. 1/98)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 21.10.1997 (S 2221 ; siehe auch Rz. 1/98)

Der Teil der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen ist, ist für das Jahr 1997 mit 8 004 DM anzusetzen. [...]
FinMin Brandenburg - Erlass vom 21.11.1997 (S 2221 ; s. auch Rz. 3)

FinMin Brandenburg - Erlass vom 21.11.1997 (S 2221 ; s. auch Rz. 3)

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder vertritt der FinMin zur Frage, ob die Beteiligten einer Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses - vertreten durch den Verwalter - für [...]