FinMin Brandenburg - Erlass vom 17.07.1996
S 1988
Fundstellen:
BStBl 1996 I 1119

FinMin Brandenburg - Erlass vom 17.07.1996 (S 1988) - DRsp Nr. 2008/80328

FinMin Brandenburg, Erlass vom 17.07.1996 - Aktenzeichen S 1988

DRsp Nr. 2008/80328

Steuervergünstigungen für Zwischenerwerber im Rahmen der mieternahen Privatisierung nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG)

Entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 18. Mai 1995 (Bundesanzeiger vom 28. Juni 1995, S. 6988) können Wohnungsunternehmen die Anforderungen des § 5 Altschuldenhilfe-Gesetz (BGBl. I S. 986 ff.) durch Einschaltung eines Zwischenerwerbers erfüllen.

Im einzelnen ist von den Wohnungsunternehmen bzw. den Zwischenerwerbern wie folgt zu verfahren: Der Zwischenerwerber erwirbt gegen angemessenen Kaufpreis von dem Wohnungsunternehmen das Eigentum an mehreren Wohngebäuden unter Fortführung der bestehenden Mietverträge. Mit der Veräußerung erfüllt das Wohnungsunternehmen die in § 5 Abs. 1 AHG genannte Privatisierungsverpflichtung und hat Anspruch auf eine entsprechende Entlastung.

Das Vertragswerk auferlegt dem Zwischenerwerber folgende Verpflichtungen:

- zügige Instandsetzung und Modernisierung der erworbenen Wohngebäude;