FinMin Brandenburg - Erlass vom 21.10.1997
S 2221 ; siehe auch Rz. 1/98

FinMin Brandenburg - Erlass vom 21.10.1997 (S 2221 ; siehe auch Rz. 1/98) - DRsp Nr. 2008/84214

FinMin Brandenburg, Erlass vom 21.10.1997 - Aktenzeichen S 2221 ; siehe auch Rz. 1/98

DRsp Nr. 2008/84214

§ 10 EStG Behandlung der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse für das Jahr 1997

Der Teil der Abgaben der Notare an die Ländernotarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen ist, ist für das Jahr 1997 mit 8 004 DM anzusetzen.