FinMin Brandenburg - Erlass vom 22.08.1996
EZ 1100

FinMin Brandenburg - Erlass vom 22.08.1996 (EZ 1100) - DRsp Nr. 2008/84053

FinMin Brandenburg, Erlass vom 22.08.1996 - Aktenzeichen EZ 1100

DRsp Nr. 2008/84053

§ 9 EigZulG Fördergrundbetrag bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder vertritt der FinMin zur Frage der Inanspruchnahme der EigZul bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils folgende Auffassung:

Die EigZul kann auch derjenige erhalten, der einen oder mehrere Miteigentumsanteile an einem Eigenheim hinzuerwirbt. Einen Miteigentumsanteil erwirbt auch ein Miterbe, der im Rahmen der Erbauseinandersetzung ein Eigenheim erhält und als Ausgleich den anderen Miterben eine Abfindung zahlt. Der Fördergrundbetrag in Höhe von 5 000 DM bzw. 2 500 DM bei Altbauten ist jedoch in den Fällen des entgeltlichen Anteilserwerbs quotal zu kürzen. Dem Anteilserwerber steht die Eigenheimzulage nur entsprechend dem erworbenen Miteigentumsanteil zu.