Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder vertritt der FinMin zur Frage der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem FördG für die Anschaffung eines Kiesvorkommens im Betriebsvermögen die Auffassung, daß nur durch Baumaßnahmen entstandene unbewegliche WG nach §§ 3, 4 FördG abgeschrieben werden können. Sonderabschreibungen können deshalb von den Anschaffungskosten von Bodenschätzen, die unbewegliche WG sind, nicht in Anspruch genommen werden.
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