FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 28.02.1996
S 7200

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 28.02.1996 (S 7200) - DRsp Nr. 2008/86571

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 28.02.1996 - Aktenzeichen S 7200

DRsp Nr. 2008/86571

§ 10 UStG Behandlung der sogenannten Vergabe - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Vergabe-ABM) nach §§ 91 ff. des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG können so organisiert werden, daß die Gesellschaft zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS) nur noch als sog. Projektträger tätig werden. Im Hinblick auf ihre umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen lassen sich hierbei die Aufgaben der ABS-Gesellschaft modellhaft in zwei Kategorien einteilen:

Im Modell 1 ist es die Aufgabe der ABS-Gesellschaft, den Nutznießer einer beschäftigungswirksamen Maßnahme nach §§ 91 ff. AFG - i. d. R. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - dadurch zu unterstützen, daß sie für diesen die zur Durchführung der Maßnahme erforderlichen Gewerke ausschreibt, die Gewerke im eigenen Namen an Unternehmen vergibt und die von ihr beantragten Mittel zur Finanzierung der AB-Maßnahme verwaltet. Diese Mittel werden von der Bundesanstalt für Arbeit dem Land und dem Nutznießer selbst (Eigenanteil in Höhe von 10 v. H.) an die ABS-Gesellschaft ausgereicht. Die beauftragten Unternehmen verpflichten sich, für die Durchführung der Maßnahmen ABM-Kräfte zu beschäftigen.