Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer, Einzelrichter - vom 5. Februar 2018 geändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 273.757,86 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Dezember 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung verworfen.
Die Beklagte trägt 9/10 der Kosten des Verfahrens, der Kläger 1/10.
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