FG Saarland - Urteil vom 25.11.2009
1 K 2231/05
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 16 Abs. 2; EStG § 16 Abs. 3; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 3 S. 2; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Freiberufliche Einkünfte eines Krankenhaus-Chefarztes durch als erlaubte Nebentätigkeit ausgestaltetes stationäres Liquidationsrecht; Betriebsaufgabeerklärung durch Antrag auf Löschung der betrieblichen Steuersignale wegen Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit; Antrag auf Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen ohne Einbeziehung freiberuflicher Einkünfte

FG Saarland, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 1 K 2231/05

DRsp Nr. 2010/3648

Freiberufliche Einkünfte eines Krankenhaus-Chefarztes durch als erlaubte Nebentätigkeit ausgestaltetes stationäres Liquidationsrecht; Betriebsaufgabeerklärung durch Antrag auf Löschung der betrieblichen Steuersignale wegen "Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit"; Antrag auf Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen ohne Einbeziehung freiberuflicher Einkünfte

1. Ein angestellter Chefarzt eines Krankenhauses bezieht mit den Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen i. d. R. Arbeitslohn, wenn die wahlärztlichen Leistungen innerhalb des Dienstverhältnisses erbracht werden; ist aber im Dienstvertrag des Chefarztes mit dem Krankenhausträger ein stationäres Liquidationsrecht des Chefarztes eindeutig als Bestandteil einer erlaubten Nebentätigkeit ausgestaltet und klar von den Einkünften aus dem Dienstverhältnis getrennt, erzielt der Chefarzt insoweit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.