1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob es sich bei den vom Kläger (Kl) in den Streitjahren erzielten Einkünften ausschließlich um solche aus Gewerbebetrieb handelt oder teilweise um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
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