FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.12.2012
4 K 950/09
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 62 Abs. 2; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 64 Abs. 1; EStG § 64 Abs. 2; EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 70 Abs. 2 S. 1; EWGV 574/72 Art. 10; EWGV 1408/71 Art. 1a; EWGV 1408/71 Art. 1b; EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1; AO § 90 Abs. 2; FGO § 155; ZPO § 293;

Gegenseitiger Ausschluss des Kindergeldanspruchs des Leistungen nach dem SGB II beziehenden, in Deutschland wohnhaften Kindsvaters sowie des Anspruchs der mit den Kindern in Frankreich lebenden, ausschließlich Vermietungseinkünfte in Deutschland erzielenden Kindesmutter auf französisches Kindergeld Verpflichtung des FG zur Ermittlung des französischen Kindergeldrechts Änderungsbefugnis des Familienkasse nach § 70 Abs. 2 EStG bei erst nachträglichem Bekanntwerden des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.12.2012 - Aktenzeichen 4 K 950/09

DRsp Nr. 2013/7807

Gegenseitiger Ausschluss des Kindergeldanspruchs des Leistungen nach dem SGB II beziehenden, in Deutschland wohnhaften Kindsvaters sowie des Anspruchs der mit den Kindern in Frankreich lebenden, ausschließlich Vermietungseinkünfte in Deutschland erzielenden Kindesmutter auf französisches Kindergeld Verpflichtung des FG zur Ermittlung des französischen Kindergeldrechts Änderungsbefugnis des Familienkasse nach § 70 Abs. 2 EStG bei erst nachträglichem Bekanntwerden des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II