I. Am 28. Februar 2002 erhob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) Klage gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Beklagter) "wegen Aufhebung und Erstattung von Kindergeld ab Oktober 1997".
In der Klageschrift führte sie aus, sie werde beantragen, den Bescheid über die Festsetzung des Kindergelds für das Kind S ab Oktober 1997 vom 16. Oktober 2001 (Rückforderung in Höhe von 11 430 DM) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Januar 2002 aufzuheben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|