Gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten
FG Köln, vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 15 K 6179/94
DRsp Nr. 2002/14342
Gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten
Ein gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten kann auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten vorliegen. Ein Gebäude mit einer Hauptnutzfläche von 632 qm ist aber kein Großobjekt in diesem Sinne.
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